Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2020 Sektion Zweibrücken

Kategorie Erklärung Beitrag
A-Mitglieder Erwachsene ab dem vollendeten 25. Lebensjahr  72,00€
B-Mitglieder Erwachsene, dessen Ehe- oder Lebenspartner als A-Mitglied einer Sektion des DAV angehört.Erwachsene, dessen Ehe- oder Lebenspartner als A-Mitglied einer Sektion des DAV angehört.  36,00€
B-Mitglieder Treuebeitrag ab Vollendung des 70. Lebensjahres und gleichzeitig mindestens 50-jähriger Vereinsmitgliedschaft.  27,00€
Familie beide Elternteile und deren Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre gehören der Sektion an 108,00€ 
C-Mitglied Mitglieder, die einer anderen Sektion als A-Mitglied angehören   20,00€
Junioren Junioren im Alter von 18 bis 25 Jahren  48,00€ 
Jugendliche  Kinder und Jugendliche (Einzelmitgliedschaft)  48,00€ 
Schwerbehinderte  Behinderungsgrad 50 Prozent und mehr ab 18 Jahre   36,00€ 
Schwerbehinderte  Behinderungsgrad 50 Prozent und mehr bis 18 Jahre   frei
Aufnahmegebühr entfällt für Jugendliche und Kinder sowie bei Übertritt aus einer anderen Sektion  25,00€


Für zentrale Aufgaben des Deutschen Alpenvereins führt die Sektion Zweibrücken einen erheblichen Teil der Mitgliedsbeiträge an den DAV in München ab; beim A-Mitglied sind dies z.B. derzeit 27,50 Euro, beim B-Mitglied sind es 16,50 Euro.

Maßgeblich für eine Umgruppierung in eine andere Beitragskategorie ist das Alter am 01.01. eines Jahres. Es erfolgt keine zusätzliche Benachrichtigung durch die Mitgliederverwaltung.

Die Aufnahmegebühr beträgt pro Antrag 25,- Euro.
Für Kinder und Jugendliche sowie bei Übertritt von einer anderen Sektion wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Die Mitgliedsbeiträge sind laut Satzung bis 31.01. des laufenden Jahres fällig und werden im Monat Januar abgebucht. Der neue Mitgliedsausweis wird im Laufe des Monats Februar zugestellt. Der alte Ausweis hat bis Ende Februar des Folgejahres Gültigkeit. Mit dem entrichteten Mitgliedsbeitrag ist jedes DAV-Mitglied im Rahmen des ASS versichert.

Änderungen der Anschrift und Wechsel des Bankkontos bitte unbedingt sofort der Sektion, d.h. dem 1.Vorsitzenden Peter Weber oder der Mitgliederverwaltung Gerhard Fess, mitteilen (z.B. per E-Mail).

Eine Kündigung der Sektionsmitgliedschaft hat satzungsgemäß bis zum 30.09. eines Kalenderjahres bei der zuständigen Sektion schriftlich zu erfolgen, nicht bei der DAV Zentrale in München. Sie wird zum Jahresende (31.12.) wirksam.



Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag dann bitte an:

Sektion Zweibrücken des DAV
Gerhard Fess
Konrad-Hierthes-Straße 3
66459 Kirkel-Limbach

Sie können sich auch gerne persönlich an den Hüttenabenden im Vereinsheim "Gustl-Groß-Hütte" am Guldenweg in Zweibrücken (am Rande des Schulhofes "Schulzentrum Mitte") anmelden.


Bitte auch die Datenschutzerklärung mitschicken.

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